Ressource Arbeitskraft
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MitArbeit: Neue Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose

Unter dem Titel "MitArbeit" hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gesamtkonzept zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt. Ein Teil dieses Konzepts ist das Teilhabechancengesetz mit den beiden neuen Fördermöglichkeiten nach § 16i und § 16e SGB II (Sozialgesetzbuch II). Sie sind die Nachfolger des zum 31.12.2018 ausgelaufenen Programms "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt".

Beide Programme fördern sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Begleitend zur Beschäftigung erhalten die Teilnehmenden Coaching, das dazu beitragen soll, das Arbeitsverhältnis zu unterstützen und zu stabilisieren.

§ 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Durch die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses und durch eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung soll sehr arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen soziale Teilhabe ermöglicht werden. Gefördet werden können Menschen, die:

  • mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben,
  • in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren,
  • mindestens 25 Jahre alt sind.
  • Schwerbehinderte und Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft können bereits nach fünf Jahren Leistungsbezug gefördert werden.
  • Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahren.
  • Die Teilnehmenden erhalten während dieser Zeit begleitendes Coaching.
  • Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt über das zuständige Jobcenter.

§ 16e SGB II „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen"

§ 16e SGB II in seiner neuen Fassung zielt darauf ab, Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Gefördert werden können Menschen, die:

  • seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.
  • Die Förderdauer beträgt bis zu zwei Jahren.
  • Die Teilnehmenden erhalten während dieser Zeit begleitendes Coaching.
  • Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt über das zuständige Jobcenter.

 

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des BMAS: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Sozialer-Arbeitsmarkt/sozialer-arbeitsmarkt.html

Kontakt

Kerstin Gutsche

Leitung Projektabrechnung und Teilnehmer*innenverwaltung

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Die Programme werden gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

BMAS C M

 

   

 

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